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Produktinformationen

Produkthaftung

Seit dem 1. Januar 1990 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) nach der EG-Produkthaftungsrichtlinie vom 25.07.1985 in Kraft getreten. Nach dem ProdHaftG richtet sich die Haftung des Herstellers für seine Produkte (Produktenhaftung) u. a. danach, ob das Produkt nach seiner Darbietung die zu erwartende Sicherheit bietet. Hierzu sind für die Winkhaus Produktgruppen nicht nur nachfolgende Herstellerinformationen zu beachten. Darüber hinaus weisen wir auf unsere Montage- und Bedienungsanleitungen für die einzelnen Winkhaus Produkte hin.

Produktinformation Schließzylinder und Schlüssel

1 Schließzylinder

Ein Schließzylinder ist ein Bauteil, das im Allgemeinen austauschbar in dafür vorgerichtete Schlösser, Beschläge, Geräte, Türen oder in hierzu artverwandte Produkte üblicherweise im Baubereich eingebaut wird. Bei anderweitigem Einsatz ist die Eignung vom Anwender zu prüfen. Für andere Schließzylinderausführungen gelten nachfolgende Herstellerinformationen entsprechend.

2 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

Zur ordnungsgemäßen Betätigung ist dem Schließzylinder mindestens ein Schlüssel zugeordnet. Begriffe zu Schließzylindern und zu Schließanlagen – soweit diese nicht in Unterlagen erläutert werden – sind in DIN 18252 erklärt und illustriert. Hier finden sich auch Grund- und Zusatzanforderungen an Profilzylinder mit Stiftzuhaltungen. Mit Bezug auf diese Begriffe und Benennungen ist für bestimmungsgemäße Verwendung Folgendes zu beachten.

2.1 Unsere Schließzylinder erfüllen die Maßnorm DIN 18252.
Unsere Schließzylinder können nur dann in Schlösser, Beschläge oder sonstige Geräte eingebaut werden, wenn diese Geräte ausdrücklich für Schließzylinder der DIN 18252 vorgesehen sind. In allen anderen Fällen muss sich der Hersteller, Händler, Ver-arbeiter oder sonstige Benutzer solcher Geräte vergewissern, dass der von ihm ausgewählte Schließzylinder für den Einbau in dem betreffenden Gerät geeignet ist. Zwingende Rechtsvorschriften müssen beachtet werden.

2.2 Schließzylinder, die Gewalteinwirkungen oder sonstigen Manipulationen ausgesetzt sein können (insbesondere Wohnungsabschlusstüren und Haupteingangstüren), dürfen zur Vermeidung solcher Manipulationen nur maximal 3 mm aus dem sie eng umfassenden Schutzbeschlag herausragen. Der Grad der vorzunehmenden einbruchhemmenden Maßnahme richtet sich dabei stets nach den im Einzelfall gestellten Anforderungen (vgl. hierzu DIN 18252), wie beispielsweise einem geforderten Schutzbeschlag nach DIN 18257 mit Zylinderabdeckung.

2.3 Zur Vermeidung von nachhaltigen Funktionsstörungen muss der Einbau von
Schließzylindern zwingend so erfolgen, dass außerhalb der vorgesehenen Befestigungspunkte und außerhalb der ordnungsgemäßen Betätigung keine
Fremdkräfte auf den Schließzylinder wirken. Ebenso dürfen bei abgezogenem
Schlüssel keine Fremdkräfte auf den Schließbart oder in Schwenkrichtung auf
den Schließhebel übertragen werden.

2.4 Für Feucht- oder Kühlräume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in sonstiger aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Schließzylinder in Sonderausführung spezifiziert werden, die ergänzende Schutzmaßnahmen vorsehen. Für diese Einsatzbedingungen sind die herkömmlichen Schließzylinder nicht geeignet. Gleiches gilt für Schließzylinder, die in staubbelasteter Umgebung verwendet werden sollen.

2.5 Üblicherweise kann ein Schließzylinder mit zwei Schließseiten dann nicht mit dem Schlüssel betätigt werden, wenn in der gegenüberliegenden Zylinderseite bereits ein Schlüssel in nicht senkrechter Position steckt. Soll dies doch möglich sein, so ist ein Schließzylinder mit entsprechender Ausstattung zu wählen.

2.6 Zur Vermeidung von Beschädigungen am Schlüssel darf bei ordnungsgemäßer
Schlüsselbenutzung das Drehmoment erst dann auf den Schlüssel übertragen
werden, wenn der Schlüssel vollständig bis zu seinem Anschlag in den Schlüsselkanal des Schließzylinders eingesteckt ist.

2.7 Schließzylinder und Schlüssel bilden eine Funktionseinheit. Eine Haftung kann nur übernommen werden, wenn unser Schließzylinder mit einem Schlüssel aus unserem Hause verwendet wird.

2.8 Nachgelieferte Schlüssel für Schließzylinder sind sofort nach Erhalt auf ihre bestimmungsgemäße Funktion im zugehörigen Schließzylinder zu überprüfen.

2.9 Zur Vermeidung von Fehlfunktionen und Schäden sind nur original Winkhaus
Teile und Zubehör zu verwenden.

2.10 Die Gebrauchstauglichkeit von Schließzylindern ist abhängig von der Betätigungshäufigkeit, der Betätigungsweise, Umgebungseinflüssen und Pflege. Schließzylinder und Schlüssel sind zu ersetzen, sobald trotz ordnungsgemäßer Pflege Störungen, insbesondere beim Einstecken oder Herausziehen des Schlüssels, auftreten.

3 Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestimmungsgemäße Nutzung – unserer Schließzylinder oder Schlüssel liegt insbesondere vor, wenn:

3.1 an der Schlüsselreide bzw. am Schlüsselkopf zur Erhöhung des Drehmoments ein Hilfsmittel, wie ein Nagel, eine Zange, ein Schlüsselbund oder Ähnliches angesetzt wird. Im Interesse der Aufsperrsicherheit ist der Schlüsselkanal bewusst so schlank ausgeführt, dass das Drehmoment nur direkt von Hand auf den Schlüsselkopf übertragen werden darf.

3.2 der Schlüssel als Griffteil zur Bewegung des Türblatts verwendet wird. Der Schlüssel ist nicht geeignet, auf Durchgangstüren den üblichen Beschlag
(Knopf, Drücker, Griff oder Ähnliches) zu ersetzen.

3.3 der Schließzylinder mit einem verfälschten, verbogenen, beschädigten oder nicht original Winkhaus Schlüssel betätigt wird.

3.4 versucht wird, den Schließzylinder mit Aufsperrwerkzeugen, herstellerfremden Nachschlüsseln oder sonstigen Hilfsmitteln zu betätigen.

3.5 sich Fremdkörper im Schlüsselkanal wie auch am Schlüssel selbst befinden.

3.6 wenn die mitgelieferte Pflegeanleitung nicht beachtet worden ist. Für einen Fehlgebrauch unserer Schließzylinder und/oder Schlüssel und hieraus entstehende Schäden übernimmt Winkhaus keine Haftung.

4 Abweichende Produktleistungen

Sofern die Produktleistungen unserer Schlüssel und/oder Schließzylinder von unseren Katalogen, Prospekten oder Leistungsbeschreibungen abweichen, müssen die gewünschten Anforderungen an den hiervon betroffenen Schließzylinder und/oder Schlüssel mit uns gesondert schriftlich vereinbart werden.

5 Produktwartung

Schließzylinder sind mindestens zwei Mal jährlich – je nach Beanspruchung auch öfter – mit dem von uns empfohlenen Pflegemittel zu behandeln. Grundsätzlich dürfen Schließzylinder nicht mit verharzenden Mitteln behandelt werden. Es sollen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden Bestandteile enthalten. Ein Abweichen von dieser empfohlenen Produktwartung kann Beeinträchtigungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit zur Folge haben.

6 Produktinformation

Fachhändlern, Schlüsseldiensten, Architekten, Planern, beratenden Institutionen, Verarbeitern und/oder sonstigen Benutzern unserer Produkte stehen zu Informationszwecken folgende Unterlagen und Dienste aus unserem Hause zur Verfügung:
- Kataloge, Prospekte
- Ausschreibungstexte, Angebotsunterlagen, Schließpläne
- Anleitungen für Einbau, Bedienung und Pflege
- Beratung durch uns sowie durch unseren Außendienst
Die DIN 18252 kann nur über die Beuth Verlag GmbH, Berlin bezogen werden.
Zur Auswahl von Schließzylindern sowie zum Einbau, zur Bedienung und zur Pflege

6.1 sind Architekten, Planer und beratende Institutionen gehalten, alle zu dem fraglichen Produkt verfügbaren Produktinformationen von uns anzufordern und zu beachten.

6.2 sind Fachhändler gehalten, die Produktinformationen zu beachten und insbesondere alle verfügbaren Anleitungen von uns anzufordern und an die Verarbeiter und Benutzer weiterzuleiten.

6.3 sind Verarbeiter gehalten, alle Produktinformationen zu beachten und insbesondere Bedienungs- und Pflegeanleitungen von uns anzufordern und an die Auftraggeber und Benutzer weiterzugeben.

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Hier können sie die Produktinformationen als PDF downloaden:

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