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Hinweise zum Produkt und HaftungWinkhaus TürtechnikDie Dokumente „Produkthaftung Türverriegelung“ und „Produkthaftung Zutrittsorganisation“ informieren präzise und verbindlich, wie Tür- und Schließprodukte der Firma Winkhaus bei der Weiterverarbeitung und später vom Endkunden zu behandeln sind. Zuwiderhandlungen führen zum Erlöschen des Haftungsanspruches, sofern nicht eine zwingende Haftungspflicht vorherrscht.
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Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist immer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Sie müssen unbedingt dafür sorgen, dass der Endkunde die Bedienungsanleitung und die zusätzlichen Benutzerinformationen erhält.
Bitte beachten Sie diese Hinweise genauestens und laden Sie sich die beiden Dokumente zur Produkthaftung kostenlos herunter. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Nach dem ProdHaftG richtet sich die Haftung des Herstellers für seine Produkte (Produktenhaftung) u. a. danach, ob das Produkt nach seiner Darbietung die zu erwartende Sicherheit bietet. Hierzu sind für die Winkhaus Produktgruppen nicht nur die Herstellerinformationen zu beachten. Darüber hinaus weisen wir auf unsere Montage- und Bedienungsanleitungen für die einzelnen Winkhaus Produkte hin.
Bitte beachten Sie diese Hinweise genauestens und laden Sie sich die beiden Dokumente zur Produkthaftung kostenlos herunter. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Kontakt & Beratung
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Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG Bohlweg 43 Deutschland-48147 Münster |
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| T | + 49 251 / 4908 - 0 |
| F | + 49 251 / 4908 - 145 |
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| tuertechnik@winkhaus.de | |
| www.winkhaus.de | |
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Hier können Sie die kompletten
Haftungshinweise als PDF downloaden.